Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Automir Germany GmbH
I. Allgemeines
Bei allen Vertragsabschlüssen mit uns auf Lieferungen und Leistungen werden diese unsere Bedingungen zugrunde gelegt. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unsere gesamte Geschäftsbeziehung und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind anderslautende Geschäftsbedingungen, Abweichungen und mündliche Nebenabsprachen nur dann wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.
II. Angebote und Preise
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Fehlt eine solche Bestätigung, so wird sie durch die erteilte Rechnung ersetzt. Maßgeblich für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung.
Angaben in Katalogen und Preislisten sowie Abbildungen, Hersteller-Teilenummern, etc. dienen nur zur Veranschaulichung und sind lediglich als annähernd zu betrachten. Handelsübliche und/oder unerhebliche Abweichungen, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und dem Käufer zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Preise
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Unsere Preise verstehen sich in € (EUR) wenn nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.
III. Lieferung
1. Versand
Wir liefern ab Werk. Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, wobei die Gefahr mit Absendung der Lieferung auf den Käufer übergeht. Ist der Käufer Verbraucher, erfolgt der Gefahrübergang erst mit Übergabe an den Käufer. Dies gilt unabhängig von der Kostenlast.
Wir bestimmen den Frachtführer und verpacken die Ware zweckgerecht der Transportart entsprechend. Abweichende Wünsche des Käufers erfüllen wir gegen zusätzliche Berechnung der Mehrkosten.
Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Käufers.
2. Liefermenge
Geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen im üblichen Umfang und/oder zur Abstimmung auf Packungseinheiten sowie Teillieferungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
3. Lieferzeit
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss und sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Besteller seinerseits erforderliche und/oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt.
4. Liefermöglichkeit
Lieferfristen verlängern sich auch bei Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z. B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörung, Werkstoff- oder Energiemangel, etc. Vom Käufer veranlasste Änderungen der zu liefernden Ware und/oder Menge führen ebenfalls zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Ist der Käufer Verbraucher, so gilt dies nur, sofern wir ihn unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert haben und etwaige Gegenleistung unverzüglich erstatten.
5. Warenrückgaben
Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. In Ausnahmefällen, die jedoch unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung bedürfen, sind wir bereit diese zurückzunehmen, unter folgenden Voraussetzungen:
– Die Rücksendung hat „frei Haus“ zu erfolgen, ohne jegliche Nebenkosten für uns.
– Die Ware muss sich in einem einwandfreien, verkaufsfähigen Zustand befinden.
– Es sind Rechnungs-Nr. und -Datum zu benennen, mit der die Lieferung erfolgte.
– Für uns entstehende Warenüberprüfungs-, Einlagerungs- und sonstige Verwaltungskosten behalten wir einen Abschlag von 45% des Gutschriftbetrages ein.
– Ausgleich erfolgt ausschließlich per Gutschrift, zur Verrechnung mit lfd. Zahlungen.
IV. Zahlung
1. Zahlungsziele und Zahlungsmodalitäten
Zahlungsziele und Zahlungsmodalitäten laut Vertragsvereinbarung.
2. Zahlungsverzug
Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangt. Bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, beträgt der Zinssatz 8 % über dem jeweils gültigen Basiszins. Sind mehrere Forderungen fällig, werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet.
Kommt der Käufer mit einem nicht unerheblichen Teil der Zahlungen in Verzug oder gehen seine Schecks oder Wechsel zu Protest oder entfallen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Dazu gehören auch ursprünglich gestundete Rechnungen sowie später fällige Wechsel oder Schecks.
Verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers nach der Bestellung erheblich oder wird eine Kreditunwürdigkeit erst nach Vertragsabschluss erkennbar, sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern bzw. angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn die Gegenleistung gefährdet ist.
3. Inkassovollmacht
Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.
V. Mängelansprüche und Schadensersatz
Die Produkthaftung liegt beim Hersteller der Ware. Beanstandungen eines Käufers, der Kaufmann ist, sind nur beachtlich, wenn dieser seinen gem. § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bezüglich jedweder Abweichung nachgekommen ist. Sie müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eingehen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Erkennen anzuzeigen.
Ansprüche aus Transportschäden sind vom Käufer beim Frachtführer geltend zu machen und durch einen Schadensreport bestätigen zu lassen. Sofern versichert wurde, ist die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten gilt der Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind.
Der Käufer ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Einwirkungen Dritter auf diese Waren, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, wobei er seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an uns abtritt. Wir nehmen die Abtretung an. Die Befugnis zur Weiterveräußerung kann von uns widerrufen werden, falls der Käufer seinen Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache.
VII. Schlussbestimmungen
1. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
2. Anwendbares Recht
Für alle Verträge gilt Deutsches Recht unter Berücksichtigung der INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, gilt das Folgende:
Erfüllungsort für Lieferungen ist ab Werk. Erfüllungsort für Zahlungen ist Freiburg i.Br. Der Erfüllungsort kann gemäß der jeweils gültigen Fassung der INCOTERMS vertraglich abweichend vereinbart werden.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist, im Ausland auch in der Landeshauptstadt.
4. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Informationen und Daten, von denen er im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung Kenntnis erlangt, an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Versandinformationen.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Gültig ab 01. Januar 2015
Aktualisiert am 25. Mai 2018
Automir Germany GmbH • D-79098 Freiburg